Sachleistungsprinzip

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten medizinische Leistungen, wie eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung, ohne selbst die Rechnung dafür zu zahlen. Stattdessen rechnen die Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser oder Praxen direkt mit den Krankenkassen ab. Die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten sich also durch das Sachleistungsprinzip dazu, medizinische Leistungen für ihre Versicherten zur Verfügung zu stellen.