Rezept/Rezeptgebühr

Ein Rezept (auch Verschreibung) ist die schriftliche Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln. Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, werden die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente i.d.R. von der Krankenkasse übernommen.

Bei einem „Aut idem“-Vermerk des Arztes für bestimmte Medikamente, wie z. B. Asthmasprays, ist ggf. eine Zuzahlung zu leisten.

Ab dem 18. Geburtstag fallen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zusätzliche Kosten an, die von Ihnen oder von Ihrem Kind selbst getragen werden müssen (Selbstbeteiligung/Zuzahlung).

Es gibt auch verschreibungspflichtige Medikamente, die komplett selbst bezahlt werden müssen (z. B. die Anti-Baby-Pille). Rezeptfreie Medikamente müssen immer komplett selbst bezahlt werden.

Welche Rezeptarten gibt es?

  • Das „rosafarbene“ Rezept ist das „normale“ Rezept für verschreibungspflichtige und erstattungsfähige Medikamente. Dieses Rezept ist vier Wochen gültig. Wenn es eingelöst wird, bleibt es in der Apotheke zur Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Mit dem „grünen Rezept“ bekommt man Medikamente, die selbst gezahlt werden müssen, zum Beispiel Mittel zur Empfängnisverhütung (Pille, Spirale) oder Erkältungs-/ Grippemittel. Für einige Produkte können die Kosten nachträglich ggf. von der Krankenkasse oder einer privaten Kranken-Zusatzversicherung erstattet werden. Grüne Rezepte gelten unbegrenzt.
  • Auf dem „gelben Rezept“ werden starke Schmerzmittel und Betäubungsmittel, wie z. B. bestimmte Medikamente gegen AD(H)S verschrieben. Gelbe Rezepte gelten nur sieben Tage und sollten daher zeitnah eingelöst werden.