Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich soll bei stärkeren Beeinträchtigungen krankheitsbedingte Leistungshandicaps ausgleichen – in Schule, Ausbildung und Studium.

Er soll Betroffenen dabei helfen, die gleiche Leistung zeigen zu können, wie andere. Das heißt, wenn jemand eine Prüfungserleichterung in Anspruch nimmt, hat diese Person keine Bevorzugung gegenüber anderen, sie ist nur ein Ausgleich. Auch die Prüfenden dürfen die Person deswegen nicht anders bewerten, sie bewerten nur die Leistungen. Im Zeugnis wird die geänderte Prüfungssituation nicht erwähnt.

Es gibt keine generellen Regelungen, welche Nachteilsausgleiche möglich sind. Jede:r benötigt einen individuellen Nachteilsausgleich, je nach Art der Beeinträchtigung.

Nachteilsausgleich in der Schule/Berufsschule

Für Schüler:innen gibt es unterschiedliche Nachteilsausgleiche:

  • Wenn Ihr Kind zum Beispiel aufgrund seines Rheumas nicht so schnell schreiben kann, kann bei Prüfungen eine Verlängerung der Schreibzeit oder eine alternative Prüfungsform beantragt werden (z. B. eine mündliche Prüfung). Eine andere Möglichkeit wäre, dass Ihr Kind ein Hilfsmittel nutzen darf, wie zum Beispiel auf einem Laptop zu schreiben.
  • Wenn Ihr Kind täglich zeitaufwändige Behandlungen durchführen muss, könnte zum Beispiel eine Reduzierung der Hausaufgaben oder teilweise Freistellung vom Unterricht beantragt werden.
  • Wenn Ihrem Kind aufgrund der Erkrankung der Kontakt zu anderen Menschen schwerfällt, kann zum Beispiel eine Befreiung von der Bewertung des Sozialverhaltens beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Note für das Arbeitsverhalten, wenn Ihr Kind krankheitsbedingt Probleme mit der Konzentration und Aufmerksamkeit hat.

Ein Antrag für einen Nachteilsausgleich können Sie als Eltern oder Ihr Kind bei der Schulleitung stellen. Dafür ist vermutlich ein ärztliches Attest notwendig, das die Einschränkungen und die daraus entstehenden Probleme beschreibt. Gemeinsam mit der Schulleitung wird dann ein Nachteilsausgleich festgelegt. Dieser muss von allen Lehrkräften berücksichtigt werden.

Nachteilsausgleich in der Ausbildung

Auszubildende können verschiedene Prüfungserleichterungen beantragen, zum Beispiel:

  • mehr Zeit für die Prüfung
  • mehr Pausen
  • Verwendung technischer Arbeitshilfen (z. B. ein Laptop).
  • mündliche statt schriftliche Prüfungen – oder umgekehrt.
  • Gruppenprüfung statt einer Einzelprüfung – oder umgekehrt.
  • die Prüfung in vertrauter Umgebung zu absolvieren (z. B. am eigenen Ausbildungsplatz).

Für die Beantragung von Prüfungserleichterungen muss sich Ihr Kind an die zuständige Kammer für den jeweiligen Ausbildungsberuf wenden. Vermutlich ist dafür ein ärztliches Gutachten gefordert: Darin muss bestätigt werden, dass eine Prüfungserleichterung notwendig ist, und zwar mit der genauen Beschreibung, was beantragt wird.

Außerdem kann beantragt werden, eigenes Werkzeug benutzen zu dürfen oder sich von Schichtarbeit oder anderen belastenden Dienstzeiten befreien lassen, wenn die jeweilige Erkrankung dies nahelegt. 

Ansprechpartner:in für die Erleichterung der Arbeitsbedingungen im Betrieb ist der oder die Vorgesetzte:r.

Nachteilsausgleich im Studium

Formularende

Nachteilsausgleiche betreffen sowohl die Gestaltung des Studiums als auch den Ablauf von einzelnen Prüfungen in Form von Prüfungserleichterungen:

  • Verlängerung von Studienzeiten
  • Ableisten von Praktika
  • mehr Zeit für die Prüfung
  • mehr Pausen
  • Verwendung technischer Arbeitshilfen (z. B. ein Laptop).
  • mündliche statt schriftliche Prüfungen – oder umgekehrt.
  • Gruppenprüfung statt einer Einzelprüfung – oder umgekehrt.

Es können für den Studienalltag auch technische Hilfsmittel oder persönliche Assistenzleistungen beantragt werden.

Ansprechpartner:in vor Ort ist der oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen/ chronischer Erkrankung.