Die Krankenversicherung übernimmt für Versicherte im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls die Behandlungskosten. Die Kosten für die Behandlung werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet (Sachleistungsprinzip). Bei manchen Leistungen (z. B. bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten oder Zahnersatz) kann es allerdings sein, dass man Zuzahlungen leisten muss.
Grundsätzlich ist Ihr Kind bis zu seinem 18. Geburtstag über Sie als Eltern familienversichert, wenn es noch nicht berufstätig ist.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Kind bis zu seinem 23. Geburtstag oder sogar bis zum 25. Geburtstag familienversichert sein:
Ihr Sohn/ Ihre Tochter
- geht noch zur Schule.
- macht eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt.
- befindet sich im Studium
- absolviert ohne Arbeitsentgelt ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ / FÖJ).
Ab wann muss sich Ihr Kind selbst krankenversichern?
Sobald Ihr Kind einen Job annimmt oder eine Ausbildung absolviert, muss es sich selbst versichern.
Ausnahme:
Der Job ist ein Minijob und der Verdienst übersteigt nicht 450 € im Monat (Stand: April 2022; ab dem 01. Oktober 2022 liegt diese Grenze bei 520 € im Monat). Auch bei einer vorübergehenden geringfügigen Beschäftigung (z.B. als Aushilfe) kann Ihr Kind familienversichert bleiben.