Behinderung

Von einer Behinderung spricht man, wenn man körperlich, geistig oder psychisch so beeinträchtigt ist, dass man an der Teilnahme am „normalen Leben“ (Schule, Beruf, Freizeit etc.) gehindert wird. Diese Behinderung muss mindestens sechs Monate anhalten (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Dabei ist es egal, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung angeboren ist, durch eine Krankheit oder einen Unfall entstanden ist.

Ob eine Behinderung vorliegt, wird für jeden Einzelfall individuell geprüft. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 (von 100) liegt ein Schwerbehinderung vor und man kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

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