Es gibt so genannte „Selbstzahler-Leistungen“, die gesetzlich Krankenversicherte selbst zahlen müssen. Sie fehlen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, weil ihr Nutzen zum Beispiel (noch) nicht ausreichend belegt ist oder sie in den privaten Bereich fallen.
Was sind typische Individuelle Gesundheitsleistungen?
- Reiseimpfungen
- Sport-Checks
- Atteste
- Eher „kosmetische“ Leistungen wie professionelle Zahnreinigung, Entfernen von Tattoos oder Muttermalen ohne konkreten Anlass.
- bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, deren Nutzen (bisher) nicht bewiesen werden konnte, wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen, die ohne konkreten Anlass durchgeführt werden oder einige Untersuchungen zur Krebs-Früherkennung.
- bestimmte Therapien, deren Nutzen (bisher) nicht bewiesen werden konnte, wie zum Beispiel bei einigen Naturheilverfahren.
Die behandelnde Person darf nur eine Individuelle Gesundheitsleistung durchführen, wenn der/die Patient:in vorher zugestimmt hat. Ohne Vertrag ist niemand verpflichtet, die IGeL zu bezahlen.
Bein Unsicherheit darüber, wie sinnvoll eine bestimmte Leistung ist, kann man sich durch den Arzt oder die Ärztin beraten lassen. Folgendes sollte bedacht werden:
- Welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Wie groß ist der Nutzen, aber auch welche Nebenwirkungen hat die Untersuchungsmethode?
- Wie hoch sind die Kosten?
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