Eine Erkrankung kann die Fahrtauglichkeit einschränken. Dies ist allerdings nur bei wenigen chronischen Krankheiten der Fall, zum Beispiel bei …
- eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen bzw. stark eingeschränkter körperlicher Beweglichkeit
- Diabetes (Gefahr von schweren Stoffwechselentgleisungen)
- Epilepsie (Gefahr von Anfällen)
- Behandlung mit Medikamenten, die die Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit einschränken (der Wirkstoff Methylphenidat in ADHS-Medikamenten fällt nicht darunter)
Es ist möglich, dass Ihr Kind eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss, dass die spezifische Erkrankung gut unter Kontrolle ist (z.B. kein Anfall in den letzten 12 Monaten), eventuell ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung notwendig.
Weitere Informationen zur Einschränkung der Fahrtauglichkeit finden Sie hier (Link zu Anlage 4 FeV – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).
Tipp: Im Anmeldebogen zur Führerscheinprüfung können Angaben gemacht werden, müssen aber nicht. Falschangaben sollten aber auf keinen Fall gemacht werden, sonst können im Falle eines Unfalls enorme Kosten entstehen.
Der Wirkstoff Methylphenidat in ADHS-Medikamenten muss nicht angegeben werden.