Wenn Ihr Kind krankgeschrieben ist, zahlt der oder die Arbeitgeber:in die ersten 42 Tage das Gehalt weiter – das nennt man Entgeltfortzahlung. Dabei ist es egal, ob Ihr Kind wegen seiner chronischen Krankheit oder einer akuten Krankheit (z. B. Grippe) arbeitsunfähig ist
An dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit hat der oder die Arbeitnehmer:in einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt 70 % des letzten Bruttogehalts für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Wenn eine andere Krankheit zu einer erneuten längeren Arbeitsunfähigkeit führt, entsteht ein neuer Krankengeldanspruch. Über die Auszahlung des Krankengeldes und welche Formalitäten dafür notwendig sind, informiert die Krankenkasse.