Wenn Ihrem Kind nicht genügend Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, um die Erstausbildung zu finanzieren, kann eine finanzielle Förderung beantragt werden. Dies ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) geregelt.
Für Menschen mit Behinderungen oder chronischer Krankheit gibt es einige Regelungen, um Ausbildungserschwernisse auszugleichen, zum Beispiel:
- Bewilligung: In manchen Fällen hat Ihr Kind Anrecht auf BAföG, auch wenn Sie als Eltern mehr verdienen, als es die Einkommensgrenze vorgibt.
- Zeitraum: Ihr Kind kann über die Regelstudienzeit hinaus BAföG bekommen, wenn die Verzögerung durch die Erkrankung entstanden ist. Während dieser Verlängerung erfolgt die Förderung ausschließlich als Zuschuss (d.h. es muss nicht zurückgezahlt werden).
- Rückzahlung: Das BAföG ist eine Art Darlehen vom Staat, das zum Teil an ihn zurückgezahlt werden muss. In welchen Raten Ihr Kind das Darlehen zurückzahlen muss, hängt von dem späteren Einkommen ab. Für chronisch kranke oder behinderte BAföG-Empfänger:innen können die Rückzahlungsraten verringert werden.
Tipp: Die zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen sowie die Studierendenwerke der Hochschulen bieten Beratungen hinsichtlich der BAföG-Beantragung an. Ihr Kind sollte die chronische Krankheit ansprechen, denn dadurch kann über eventuell zusätzliche Rechte aufgeklärt werden.