Bewerbung

Bei der Bewerbung um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz ist Ihr Kind nicht verpflichtet, seine Erkrankung anzugeben – auch nicht, wenn es einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Dies gilt, solange die Ausübung der Tätigkeit nicht eingeschränkt ist und die Krankheit nicht ansteckend ist (siehe Betriebsärztliche Untersuchung).

Ob die Krankheit im Bewerbungsschreiben oder -gespräch erwähnt wird, ist (unter den oben genannten Voraussetzungen) eine sehr individuelle Entscheidung. Manchmal kann es sinnvoll sein, die Erkrankung offen anzusprechen, beispielsweise wenn sie offensichtlich ist. Die Nennung des Schwerbehindertenausweises in der Bewerbung garantiert außerdem die Einladung zum Gespräch. Auf der anderen Seite kann es potentielle Arbeitgeber auch abschrecken, weil sie höheren Aufwand und Fehlzeiten befürchten. Viele junge Menschen geben daher die Erkrankung nicht im Bewerbungsschreiben an. Ob sie dann beim persönlichen Gespräch angesprochen wird, entscheiden sie abhängig vom Verlauf des Gespräches. Unter Umständen können auch Fähigkeiten, die durch die Krankheit erworben (z. B. Eigenverantwortung, Selbstorganisation, Disziplin) zu betonen.