Manche Arbeitgeber:innen fordern vor oder nach der Einstellung eine ärztliche Untersuchung. Damit möchten sie überprüfen, ob der oder die potentielle Arbeitnehmer:in den Anforderungen des Berufs gewachsen ist.
Die Untersuchung findet bei einem Betriebsarzt/ einer Betriebsärztin statt; das ist eine Fachkraft, die das Unternehmen und den Arbeitsplatz kennt und einschätzen kann, welche Anforderungen gestellt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung bleiben vertraulich. Der Arzt oder die Ärztin darf nur die Information weitergeben, ob die untersuchte Person voll, teilweise oder nicht tauglich bist.
Die Kosten für die Untersuchung trägt der oder die Arbeitgeber:in. Man kann sich auch eine andere ärztliche Fachkraft aussuchen. Allerdings müssen dann die Kosten selbst getragen werden (je nach Umfang der Untersuchung ca. 150-250 €).
Diese Fragen kann der Arzt/ die Ärztin stellen
Sie müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- „Bist du krank oder gesundheitlich so beeinträchtigt, dass du auf Dauer oder in regelmäßig wiederkehrenden Abständen die vorgesehene Tätigkeit weniger gut ausführen kannst?““
- „Hast du eine ansteckende Krankheit, die zwar deine Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt, aber eine Gefährdung für Kollegen oder Kunden darstellt?“
- „Ist zu Arbeitsbeginn oder in absehbarer Zeit damit zu rechnen, dass du nicht arbeiten kannst, zum Beispiel weil eine Operation oder Reha geplant ist oder weil du aktuell erkrankt bist?“
Diese Fragen darf der Arzt/ die Ärztin nicht stellen
Hier besteht das „Recht zur Lüge“ oder die Möglichkeit, einfach nicht zu antworten.
- Fragen zu der Gesundheit, die für den Job unwichtig sind.
- Fragen zu Schwangerschaft, Vorerkrankungen, Krankheiten der Eltern und nach persönlichen Gewohnheiten, die nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun haben.
Das darf der Arzt/ die Ärztin untersuchen
Es dürfen nur körperliche Untersuchungen durchgeführt werden, die für den Job wichtig sind.
Je nach Job zum Beispiel:
- körperliche Untersuchung von Herz, Lunge, Leber
- Blutdruck- und Pulsmessung
- Laboruntersuchung von Blut und Urin
- Seh-/Hörtest
- Untersuchung auf Farbenblindheit
- Untersuchung des Gleichgewichtssinns
Das darf der Arzt/ die Ärztin nicht untersuchen
- genetischen Untersuchungen
- Auch Drogen- und Alkoholtests sind unzulässig, außer die Tätigkeit setzt zwingend voraus, dass kein Drogen-/Alkoholmissbrauch besteht (z. B. bei Tätigkeiten in sicherheitsrelevanten Arbeitsbereichen).
Die medizinische Untersuchung durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin kann auch für eine Beratung genutzt werden. Zum Beispiel kann erfragt werden, was aufgrund der Erkrankung in dem Job beachtet werden muss. Vielleicht kann auch bei der Beantragung von Hilfsmitteln, Arbeitserleichterungen oder ähnlichem unterstützt werden. Die Inhalte der Beratung dürfen nicht an den oder die Arbeitgeber:in weitergegeben werden.