Wenn sich Ihr Kind im Ausland ärztlich behandeln lassen muss, können enorme Kosten entstehen. Denn in vielen Ländern ist Ihr Kind nicht automatisch oder nur teilweise über die normale Krankenversicherung abgesichert.
Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über den Versicherungsschutz in dem jeweiligen Reiseland zu informieren.
Europa
Als Nachweis über die Krankenversicherung findet man auf der Rückseite der Versichertenkarte den Aufdruck Europäische Krankenversicherungskarte. Sie garantiert in jedem Land des europäischen Wirtschaftsraums eine Behandlung nach dem Kassenstandard.
Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, die eine entsprechende Behandlung in Deutschland kosten würde (falls sich eine Differenz ergibt, muss der oder die Versicherte diese selbst tragen).
In manchen Ländern wird zusätzlich eine sogenannte Anspruchsbescheinigung der Krankenkasse (auch Auslandskrankenschein genannt) benötigt.
Mehr Infos erhalten Sie in diesen Merkblättern zu dem Reiseland. (Link zu: Touristen – GKV-Spitzenverband, DVKA)
Weltweit (USA, Kanada, Australien, Asien etc.)
An Orten außerhalb von Europa ist Ihr Kind in der Regel nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert und braucht eine private Auslandskrankenversicherung.
Für chronisch Kranke gibt es eine Ausnahme, wenn der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist (die Ablehnung der privaten Versicherung muss bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden). Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann Behandlungskosten für maximal 42 Behandlungstage im Kalenderjahr.
Kosten für z. B. einen Rücktransport aus dem Ausland werden nicht übernommen.