Arztwahl/ freie Arztwahl

In Deutschland gilt die freie Arztwahl. Das bedeutet, dass jede:r das Recht hat, sich selbst einen Hausarzt oder Facharzt auszuwählen. Sollte die „Chemie“ zwischen Patient:in und Arzt oder Ärztin nicht stimmen, kann man sich eine andere Fachkraft suchen.

Ihr Kind nimmt an einer hausarztzentrierten oder besonderen Versorgung teil?

Dann kann die freie Arztwahl eingeschränkt sein. In diesem Fall ist es sinnvoll, bei der Krankenkasse nachzufragen und sich dort beraten zu lassen.

Ihr Kind ist in einem Disease Management Programm (DMP) eingeschrieben?

Die Arztwahl ist dadurch nicht eingeschränkt. Ihr Kind kann sich innerhalb des Programms eine andere koordinierende Fachkraft suchen.